Vorrangige Leistungen

Vorrangige Leistungen

Im Gesetz steht:

Grund-Sicherungs-Geld ist eine nachrangige Sozial-Leistung.

Das bedeutet zum Beispiel:

Grund-Sicherungs-Geld können Menschen erst bekommen,

wenn es keine andere Unterstützung für diese Menschen gibt.

Zu der anderen Unterstützung sagt man auch:

Vorrangige Leistungen

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Welche vorrangigen Leistungen und Ansprüche gibt es?


Einkommen aus Erwerbs-Tätigkeit

Erwerbs-Tätigkeit ist eine Tätigkeit bei der eine Person Geld verdient.

Oft ist es so:

Viele Menschen die Geld als Unterstützung bekommen,

gehen trotzdem arbeiten.

Zum Beispiel machen diese Menschen einen Mini-Job oder arbeiten nur wenige Stunden in der Woche.

Manchmal ist es auch so:

Sie arbeiten Vollzeit, aber das Geld reicht nicht.

Zum Beispiel um die Familie komplett zu versorgen.

Mit dem Geld können die Menschen einen Teil von Ihren Lebens-Kosten selbst erarbeiten.

Diese Menschen bekommen dann trotzdem Geld vom Staat,
weil das Geld nicht für das Leben reicht.

Diese Menschen haben aber mehr Geld zur Verfügung als die Menschen die nicht arbeiten.

Das ist deshalb so:

Es gibt einen bestimmten Betrag den Menschen zusätzlich zu den Leistungen vom Staat verdienen dürfen.

Dazu sagt man auch: Freibetrag.

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Einmalige Einnahmen

Manchmal ist es so:

Personen die Geld als Unterstützung bekommen,

erhalten von einer anderen Stelle eine einmalige Zahlung.

Zum Beispiel eine Erstattung von der Lohnsteuer oder Weihnachts-Geld.

Dann müssen Sie das dem Jobcenter sagen.

Es kann sein, dass dieses Geld als Einkommen angerechnet wird.

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Vermögen

Vielleicht haben Sie viel Geld angespart.

Oder Sie haben ein sehr teures Auto oder Haus.

Dazu sagt man auch: Vermögen

Bei Menschen die viel Vermögen haben kann es sein,

dass diese Menschen kein Grund-Sicherungs-Geld bekommen.

Es gibt Freibeträge für Vermögen.

Das bedeutet: Eine bestimmte Höhe von Vermögen können die Menschen haben und trotzdem Grund-Sicherungs-Geld bekommen.

Sie müssen dem Jobcenter alles was sie besitzen mitteilen.

Ob Sie Grund-Sicherungs-Geld bekommen können,

prüfen die Mitarbeitenden vom Jobcenter bei jeder Person einzeln.

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Arbeitslosen-Geld I

Dazu sagt man auch Arbeitslosen-Geld 1.

Das ist eine Unterstützung mit Geld vom Staat.

Diese Unterstützung ist für Menschen,

die ihre Arbeit verloren haben.

Aber nur, wenn diese Menschen vorher in die Arbeitslosen-Versicherung eingezahlt haben.

Ansprech-Partner für das Arbeitslosen-Geld I ist Agentur für Arbeit.

Das ist die Internet-Seite von der Agentur für Arbeit:

Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar

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Kinder-Geld

Das Kinder-Geld ist Geld vom Staat.

Dieses Geld bekommen Eltern oder Erziehungsberechtigte
für ihre Kinder.

Aber nur bis die Kinder ein bestimmtes Alter haben.

Manchmal wird das Kinder-Geld aber auch länger gezahlt.

Ansprech-Partner ist die Familienkasse Hessen.

Das ist die Internet-Seite von der Familienkasse Hessen:
Familienkasse Hessen

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Kinder-Zuschlag

Kinder-Zuschlag ist Geld.

Dieses Geld bekommen Familien,

die nur wenig Geld verdienen.

Den Kinder-Zuschlag können die Familien zusätzlich zum Kinder-Geld bekommen.

Ansprech-Partner ist die Familienkasse Hessen.

Das ist die Internet-Seite von der Familienkasse Hessen:
Familienkasse Hessen

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Unterhalts-Vorschuss

Unterhalts-Vorschuss ist Geld.

Dieses Geld bekommen Alleinerziehende wenn der andere Eltern-Teil keinen Unterhalt zahlt.

Oder wenn der andere Elternteil nur manchmal Unterhalt bezahlt.

Ansprech-Partner ist der Landkreis Limburg-Weilburg.

Das ist die Internet-Seite vom Landkreis Limburg-Weilburg:
Landkreis Limburg-Weilburg

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Eltern-Geld

Eltern-Geld ist Geld als Unterstützung.

Diese Unterstützung können Eltern nach der Geburt von ihrem Kind bekommen.

Ansprech-Partner ist das Hessische Amt für Versorgung und Soziales.

Das ist die Internet-Seite vom Hessischen Amt für Versorgung und Soziales:

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales

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Wohn-Geld

Wohn-Geld können Menschen bekommen,
die nur wenig Geld verdienen.

Das Geld ist eine Unterstützung für

  • die Miete
  • für die Kosten im eigenen Haus oder Wohnung

Ansprech-Partner ist der Landkreis Limburg-Weilburg.

Das ist die Internet-Seite vom Landkreis Limburg-Weilburg:
Landkreis Limburg-Weilburg

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BAföG

BAföG ist die Abkürzung für: Bundesausbildungsförderungsgesetz

Das ist eine Unterstützung mit Geld für Schüler und Studierende.

Dieses Geld soll dabei helfen:

Es soll allen Schülern und Jugendlichen ermöglichen, ihre schulische Ausbildung oder Studium zu machen.

Auch, wenn sie kein Geld haben.

Ansprechpartner ist das Bafög-Amt.

Das Bafög-Amt ist bei der Kreis- oder Stadtverwaltung am Wohnort der Eltern.

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Kranken-Geld

Kranken-Geld ist Geld von der gesetzlichen Kranken-Versicherung:

Dieses Geld bekommen Menschen,
die krank sind und nicht arbeiten können.

Das Geld ist ein Teil vom Einkommen von den Menschen.

Sie können das Kranken-Geld direkt bei der Krankenkasse beantragen.

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Renten-Leistungen

Es gibt verschiedene Renten.

Renten sind Geld aus der gesetzlichen Renten-Versicherung.

Zum Beispiel:

  • Alters-Rente

Diese Rente bekommen Menschen,
wenn Sie wegen ihrem Alter nicht mehr arbeiten gehen.

  • Erwerbsminderungs-Rente

Diese Rente bekommen Menschen, die wegen ihrer Krankheit nur noch weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten gehen können.

  • Hinterbliebenen-Rente

Diese Rente bekommen Menschen,

von denen der Ehe-Partner gestorben ist.

Oder Kinder, wenn die Eltern gestorben sind.

Ansprech-Partner für diese Renten ist die Deutsche Rentenversicherung.

Das ist die Internet-Seite von der Deutschen Rentenversicherung:

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

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Leistungen für Asylbewerber

Asylbewerber sind Menschen, die in einem anderen Land Schutz suchen.

Ein Amt prüft, ob die Menschen in Deutschland bleiben dürfen.

Asylbewerber können kein Grund-Sicherungs-Geld bekommen.

Aber Asylbewerber können eine andere Hilfe bekommen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Internet-Seite vom

Landkreis Limburg-Weilburg