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Öffentliche Zustellungen

Die "Öffentliche Zustellung" kann angeordnet werden, wenn ein wichtiges Schreiben oder ein Bescheid des Jobcenters nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift eines Antragstellers / einer Antragstellerin, eines / einer Bevollmächtigten oder eines Vertreters / einer Vertreterin zugestellt werden kann.

Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Das Jobcenter Limburg-Weilburg hat daher seine Homepage www.jobcenter-Limburg-weilburg.de als Stelle für öffentliche Zustellungen seiner Bescheide im Sinne des § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bestimmt. Rechtsgrundlage dafür ist § 40 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch II. Teil (SGB II), §§ 37 Absatz 3, 65 Sozialgesetzbuch X. Teil (SGB X) in Verbindung mit § 10 VwZG. Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

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Zur Aushändigung des Schriftstückes ist eine Identifikation durch ein gültiges Personaldokument zwingend notwendig.

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Aktuelle "Öffentliche Zustellungen"


08.07.2025: Alla Mishcheriakova

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08.07.2025: Ivan Maziutynets

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04.07.2025: Valentin-Milian Cristea

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03.07.2025: Artem Chehodaiev

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03.07.2025: Mohamed Addoum

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03.07.2025: Kerim Yilmaz

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30.06.2025: Amela Mesarevic

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26.06.2025: Florian Hecke

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26.06.2025: Shima Radfar

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