Umzug

Sie möchten Umziehen?
Dann müssen Sie einiges beachten.
Wichtig:
Sie müssen dem Jobcenter vor dem Umzug Bescheid sagen.
Sie müssen dem Jobcenter mitteilen:
- Das ist der Grund für den Umzug
Das Jobcenter muss vor dem Umzug entscheiden:
- Ist der Umzug nötig?
Vielleicht ist es so: Der Umzug ist nicht nötig.
Dann können höchstens die Kosten für die jetzige Wohnung berücksichtigt werden.
- Ziehen Sie innerhalb vom Landkreis Limburg-Weilburg um?
- Oder ziehen Sie an einen anderen Ort?
Dann müssen Sie unterschiedliche Sachen beachten.
Umzug innerhalb vom Landkreis Limburg-Weilburg
Möchten Sie innerhalb vom Landkreis Limburg-Weilburg umziehen?

Oder ziehen Sie neu in den Landkreis Limburg-Weilburg?
Dann muss das Jobcenter das vor dem Umzug wissen.
Die Mitarbeitenden vom Jobcenter müssen den Umzug vorher prüfen.
Für die Prüfung müssen Sie dem
Jobcenter diese Sachen geben.
Sie können die Schreiben mit der
Post schicken oder im Jobcenter abgeben.
- Vordruck Miet-Bescheinigung Mietbescheinigung
- Miet-Vertrag
Der Miet-Vertrag darf noch nicht unterschrieben oder gültig sein - Erklärung, warum Sie umziehen wollen
Bitte teilen Sie die Gründe für den Umzug mit.

Das können Sie mit einem formlosen Schreiben machen.
Wichtig:
- Erst wenn Sie die Zustimmung vom Jobcenter haben, ist die Zahlung für die Unterkunfts-Kosten sicher.
- Die Kosten für die neue Wohnung müssen angemessen sein.
Das bedeutet zum Beispiel: Die Kosten dürfen eine bestimmte Höhe nicht übersteigen.
Auszug bei Menschen unter 25 Jahren
Sie sind jünger als 25 Jahre?

Und Sie möchten ausziehen oder umziehen?
Dann müssen die Mitarbeitenden
vom Jobcenter die
Gründe für Ihren Umzug prüfen.
Das bedeutet:
- Sie müssen dem Jobcenter vorher Bescheid sagen.
- Und Sie müssen dem Jobcenter die Gründe für den Umzug mitteilen.
Ein Auszug bei Menschen unter 25 Jahren aus der
Wohnung der Eltern ist nur in bestimmten Fällen möglich.
Daher muss das Jobcenter die Gründe genau prüfen.

Die Gründe für den Umzug können Sie telefonisch mitteilen.
Oder Sie kommen in Ihrem Jobcenter vorbei.
Wichtig:
Die Mitarbeitenden vom
Jobcenter
brauchen für die Prüfung den Miet-Vertrag oder eine vom neuen Vermieter ausgefüllte Miet-Bescheinigung.

Der Miet-Vertrag darf noch nicht unterschrieben oder gültig sein.
Erst wenn Sie die Zustimmung vom Jobcenter haben,
ist die Zahlung für die Unterkunfts-Kosten sicher.
Die Kosten für die neue Wohnung müssen angemessen sein.
Das bedeutet zum
Beispiel:
Die Kosten dürfen eine bestimmte Höhe nicht übersteigen.
Weitere Kosten durch den Wechsel vom Wohn-Ort
Manchmal ist es so:
Durch den Wechsel vom Wohn-Ort haben Sie weitere Kosten.

Diese Kosten entstehen nur 1 Mal.
Zum Beispiel:
- Kosten für den Umzug
- Kosten für die Renovierung
Diese Kosten bezahlt das Jobcenter nur dann:
- Das Jobcenter hat die Kosten geprüft und genehmigt.
- Das Jobcenter hat festgestellt, dass der Umzug notwendig ist.
Dafür müssen Sie die Kosten vor dem Unterschreiben
von dem Miet-Vertrag dem Jobcenter mitteilen.
Das Jobcenter prüft diese Kosten für jede Person einzeln.
Umzugs-Kosten
Im Normalfall ist es so:
Sie bekommen vom Jobcenter kein Geld für Umzugs-Kosten.

Ausnahme:
Der Umzug findet aus einem wichtigen Grund statt.
Das muss das Jobcenter vor der
Unterschrift von
dem Miet-Vertrag prüfen.
Wenn Sie vom Jobcenter eine Genehmigung haben,
bezahlt das Jobcenter aber nur die Kosten für den Transporter.

Dafür müssen Sie 3 Kostenvoranschläge von Transport-Unternehmen beim Jobcenter einreichen.
Kostenvoranschläge sind Angebote von Firmen.
Darauf steht zum Beispiel:
So viel kostet die Anmietung von einem Transporter.
Macht ein Unternehmen den Umzug?
Dann können die Kosten nur manchmal vom Jobcenter übernommen werden.
Hierfür müssen Sie auch mitteilen:
Deshalb habe ich den Umzug nicht selbst gemacht.
Darlehen für die Miet-Kaution
Meistens muss ein neuer Mieter eine Miet-Kaution für eine Wohnung bezahlen.
Miet-Kaution ist Geld.

Das Geld bekommt der Vermieter.
Der Mieter bekommt das Geld beim Auszug aus der Wohnung wieder zurück.
Aber nur dann, wenn die Wohnung einen guten Zustand hat.
Das Jobcenter gibt Ihnen das Geld für die Miet-Kaution nur,
wenn der Umzug genehmigt ist.
Das Geld was Sie für die Miet-Kaution vom Jobcenter bekommen,
ist auch ein Darlehen.
Das bedeutet:
Sie müssen dem Jobcenter das Geld wieder zurückbezahlen.
Sie müssen nicht alles auf einmal zurückbezahlen,
sondern in kleinen Beträgen jeden Monat.
Wie hoch die Beträge im Monat sind,
ist in einem Gesetz geregelt.
Darin steht zum Beispiel,
dass der monatliche Betrag 5 Prozent von ihrem Regelbedarf ist.
Möchten Sie ein Darlehen für die Miet-Kaution vom Jobcenter?

Dann braucht das Jobcenter diese Unterlagen von Ihnen:
- schriftlicher Antrag für das Darlehen
Dafür
müssen Sie kein Formular ausfüllen.
Hier reicht ein formloses
Schreiben.
- Abtretungs-Erklärung der Mietkaution von Ihnen
- Abtretungs-Erklärung vom Vermieter
Eine Abtretungs-Erklärung ist eine Absicherung für das Geld.
Darin
steht zum Beispiel:
Der Vermieter zahlt das Geld an das Jobcenter zurück,
wenn der Mieter auszieht.
Das ist aber nur dann so, wenn der Mieter die Raten für die Kaution noch nicht ganz an das Jobcenter bezahlt hat.
Die Vorlagen für die Abtretungs-Erklärungen bekommen Sie im Jobcenter.
