Nebenkosten-Abrechnungen
Meistens ist es so:

1 Mal im Jahr macht der Vermieter eine Betriebskosten-Abrechnung.
Ausnahme: Im Miet-Vertrag steht etwas anderes.
In dieser Betriebskosten-Abrechnung steht zum Beispiel:
- Diese Nebenkosten müssen Sie bezahlen
Nebenkosten sind zum Beispiel Kosten für Wasser und Heizung.
Diese Betriebskosten-Abrechnung können Sie beim Jobcenter einreichen.
Sie müssen zu der Betriebskosten-Abrechnung auch den ausgefüllten Antrag für die Übernahme ausfüllen und dazulegen.
Diesen Antrag finden Sie hier:
Antrag
Heiz- und Nebenkostenabrechnung
Die Mitarbeitenden vom Jobcenter prüfen dann den Antrag und schauen ob die Kosten erstattet werden können.
Die Mitarbeitenden vom Jobcenter prüfen den Antrag für jede Person einzeln.

Vielleicht ist es auch so:
Sie waren sehr sparsam und haben
vom Vermieter
eine Rückerstattung bekommen.
Rückerstattung ist Geld.
Das Geld hatten Sie vorher an den Vermieter bezahlt.
Bei einer Rückerstattung
bekommen Sie in dem Monat
weniger Grund-Sicherungs-Geld.
