Erst-Ausstattung von der Wohnung
Erst-Ausstattung bedeutet:
Sie haben vorher noch keine eigene Wohnung gehabt.

Deshalb kaufen Sie zum ersten Mal eine Wohnungs-Ausstattung.
Wohnungs-Ausstattung sind zum Beispiel:
- Möbel
Zum Beispiel ein Bett ein Sofa oder einen Schrank
- eine Küche
Sie haben dafür vorher noch kein Geld vom Jobcenter bekommen.
Nur dann, können Sie vom Jobcenter mit Geld unterstützt werden.
Vielleicht ist es so:
Sie haben schon einmal Geld für eine Wohn-Ausstattung bekommen.
Aber Sie brauchen trotzdem eine neue Wohnungs-Ausstattung.
Dann können Sie vielleicht ein Darlehen vom Jobcenter dafür bekommen.
Darlehen ist Geld.
Das Zurückzahlen von dem Darlehen geht so:
Das Jobcenter behält jeden Monat einen kleinen Teil von dem Geld das Sie bekommen ein.
Möchten Sie ein Darlehen beantragen?
Dann müssen Sie einen Antrag auf eine Ersatz-Beschaffung stellen.
Dieser Antrag kann formlos gestellt werden.

Vielleicht ist es so:
Sie haben schon Möbel oder andere Einrichtungs-Gegenstände gekauft bevor Sie Grund-Sicherungs-Geld bekommen haben.
Die Möbel sind aber kaputt gegangen.
Zum Beispiel weil sie schon sehr alt sind.
Oder wegen einem Umzug.
Dann können Sie vielleicht Geld vom Jobcenter für einen Ersatz von den Möbeln bekommen.
