Limburg-Weilburg, meine starke Heimat.

Bildung und Teilhabe

Alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen in
Bildungs-Einrichtungen

  • die gleichen Möglichkeiten haben.

Dazu sagt man auch: Chancen-Gleichheit

  • an Angeboten und Veranstaltungen mitmachen können.

Dazu sagt man auch: Teilhabe

Damit das so ist können manche Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Geld vom Jobcenter bekommen.

Das Geld ist zum Beispiel für diese Sachen:

  • Schul-Bedarf wie Hefte oder Stifte
  • gemeinschaftliche Mittags-Verpflegung
  • Klassenfahrten und Freizeit-Angebote

Kinder in Kindertagesstätten
sollen auch überall mitmachen können.

Zum Beispiel bei einem Ausflug ins Theater.

Deswegen gehört zum Grund-Sicherungs-Geld auch die Unterstützung mit Geld für diese Sachen.

  • Bildung und Teilhabe am sozialen Leben

Zum Beispiel: Fußballverein

  • Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben

Zum Beispiel: Theater-Besuche


Haben Sie einen Antrag auf Grund-Sicherungs-Geld gestellt?

Dann haben Sie automatisch auch einen Antrag auf Unterstützung mit Geld für Bildung und Teilhabe für Ihre Kinder gestellt.

Sie müssen diesen Antrag also nicht einzeln beim Jobcenter beantragen.

Einzige Ausnahme: Lern-Förderung.

Für die Lern-Förderung muss der Antrag neu gestellt werden.


Wichtig:

Bekommen Sie Wohn-Geld, Kinder-Zuschlag oder BAföG?

Dann ist die Stelle von der Sie diese Unterstützung
bekommen für das Geld für Bildung und Teilhabe zuständig.


Welche Leistungen beinhaltet der Bereich Bildung und Teilhabe?

Sie bekommen Grund-Sicherungs-Geld?

Dann können Sie für Ihre Kinder auch Geld für diese Sachen bekommen.

  • Schüler-Beförderung

Schüler-Beförderung bedeutet:
So kommen die Schüler zur Schule.

Zum Beispiel mit dem Bus oder der Bahn.

Das Jobcenter kann die Kosten
für die Schul-Beförderung in diesen Fällen übernehmen:

  • Ihr Kind besucht die Oberstufe.

Oberstufe sind die Klassen 11 bis 13.

  • Ihr Kind besucht die nächstgelegen Schule für
    diesen Bildungs-Bereich
  • Kein andere Träger übernimmt die Kosten für die
    Schüler-Beförderung

Damit Sie Geld für die Schüler-Beförderung bekommen,

müssen Sie einen Antrag ausfüllen.

Diesen Antrag finden Sie hier: Antrag Bildung und Teilhabe

Sie müssen mitteilen: So viel kostet die Schüler-Beförderung.

Bitte reichen Sie für die Bearbeitung die Rechnung von dem Verkehrsbetrieb ein.

Zum Beispiel vom RMV.


  • Lern-Förderung und Nachhilfe

Vielleicht braucht Ihr Kind Hilfe beim Lernen.

Dazu sagt man auch: Lern-Förderung oder Nachhilfe.

Dann können Sie vielleichtGeld vom Jobcenter dafür bekommen.

Das geht aber nur für die Lern-Förderung oder Nachhilfe
in 2 Schul-Fächern.

Damit Sie Geld dafür bekommen,

müssen Sie einen Antrag ausfüllen.

Diesen Antrag finden Sie hier: Antrag Bildung und Teilhabe

Sie müssen auch einen Zettel von dem Anbieter
von der Lern-Förderung oder der Nachhilfe dazulegen.

Außerdem müssen Sie eine Bestätigung von der Schule beilegen.

Den Vordruck finden Sie hier:

Vordruck Notwendigkeit Lernförderung


  • Mittags-Verpflegung

Mittags-Verpflegung ist das gemeinsame Essen in der Kindertageseinrichtung oder in der Schule.

Damit Sie Geld für die Mittags-Verpflegung bekommen,

müssen Sie einen Antrag ausfüllen.

Den Antrag finden Sie hier: Antrag Bildung und Teilhabe

Der Anbieter von der Mittags-Verpflegung muss eine Bestätigung ausfüllen.

Diese Bestätigung finden Sie hier:

Bescheinigung Mittagessen


  • Teilhabe am kulturellen Leben

Jedes Kind soll am kulturellen Leben mitmachen können.

Dazu sagt man auch: kulturelle Teilhabe.

Kulturelles Leben sind Angebote in der Freizeit oder zu einem bestimmten Bereich wie Kunst oder Theater.

Erstattet werden können zum Beispiel:

  • Vereins-Beiträge
  • Kosten für Freizeiten
  • Unterricht in künstlerischen Fächern

Für jedes Kind können Sie höchstens 15 Euro im Monat für diese Ausgaben bekommen.

Damit Sie Geld für die kulturelle Teilhabe bekommen,

müssen Sie einen Antrag ausfüllen.

Den Antrag finden Sie hier: Antrag Bildung und Teilhabe

Der Anbieter von den kulturellen Angeboten muss eine Bestätigung ausfüllen.

Den Vordruck für die Bestätigung finden Sie hier:

Bestätigung Teilhabe