Bildung und Teilhabe

Alle Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene sollen in
Bildungs-Einrichtungen
- die gleichen Möglichkeiten haben.
Dazu sagt man auch: Chancen-Gleichheit
- an Angeboten und Veranstaltungen mitmachen können.
Dazu sagt man auch: Teilhabe
Damit das so ist können manche Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Geld vom Jobcenter bekommen.

Das Geld ist zum Beispiel für diese Sachen:
- Schul-Bedarf wie Hefte oder Stifte
- gemeinschaftliche Mittags-Verpflegung
- Klassenfahrten und Freizeit-Angebote

Kinder in Kindertagesstätten
sollen auch überall mitmachen können.
Zum Beispiel bei einem Ausflug ins Theater.
Deswegen gehört zum Grund-Sicherungs-Geld auch die Unterstützung mit Geld für diese Sachen.
- Bildung und Teilhabe am sozialen Leben
Zum Beispiel: Fußballverein
- Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben
Zum Beispiel: Theater-Besuche
Haben Sie einen Antrag auf Grund-Sicherungs-Geld gestellt?
Dann haben Sie automatisch auch einen Antrag auf Unterstützung mit Geld für Bildung und Teilhabe für Ihre Kinder gestellt.
Sie müssen diesen Antrag also nicht einzeln beim Jobcenter beantragen.
Einzige Ausnahme: Lern-Förderung.
Für die Lern-Förderung muss der Antrag neu gestellt werden.
Wichtig:
Bekommen Sie Wohn-Geld, Kinder-Zuschlag oder BAföG?
Dann ist die Stelle von der
Sie diese Unterstützung
bekommen für das Geld für Bildung und Teilhabe zuständig.
Welche Leistungen beinhaltet der Bereich Bildung und Teilhabe?
Sie bekommen Grund-Sicherungs-Geld?
Dann können Sie für Ihre Kinder auch Geld für diese Sachen bekommen.

- Schüler-Beförderung
Schüler-Beförderung bedeutet:
So kommen die Schüler zur Schule.
Zum Beispiel mit dem Bus oder der Bahn.
Das Jobcenter kann die Kosten
für die Schul-Beförderung in diesen Fällen übernehmen:
- Ihr Kind besucht die Oberstufe.
Oberstufe sind die Klassen 11 bis 13.
- Ihr Kind besucht die nächstgelegen Schule für
diesen Bildungs-Bereich - Kein andere Träger
übernimmt die Kosten für die
Schüler-Beförderung
Damit Sie Geld für die Schüler-Beförderung bekommen,
müssen Sie einen Antrag ausfüllen.
Diesen Antrag finden Sie hier: Antrag Bildung und Teilhabe
Sie müssen mitteilen: So viel kostet die Schüler-Beförderung.
Bitte reichen Sie für die Bearbeitung die Rechnung von dem Verkehrsbetrieb ein.
Zum Beispiel vom RMV.
- Lern-Förderung und Nachhilfe

Vielleicht braucht Ihr Kind Hilfe beim Lernen.
Dazu sagt man auch: Lern-Förderung oder Nachhilfe.
Dann können Sie vielleichtGeld vom Jobcenter dafür bekommen.
Das geht aber nur für die
Lern-Förderung oder Nachhilfe
in 2 Schul-Fächern.
Damit Sie Geld dafür bekommen,
müssen Sie einen Antrag ausfüllen.
Diesen Antrag finden Sie hier: Antrag Bildung und Teilhabe
Sie müssen auch einen Zettel
von dem Anbieter
von der Lern-Förderung oder der Nachhilfe dazulegen.
Außerdem müssen Sie eine Bestätigung von der Schule beilegen.
Den Vordruck finden Sie hier:
Vordruck Notwendigkeit Lernförderung
- Mittags-Verpflegung

Mittags-Verpflegung ist das gemeinsame Essen in der Kindertageseinrichtung oder in der Schule.
Damit Sie Geld für die Mittags-Verpflegung bekommen,
müssen Sie einen Antrag ausfüllen.
Den Antrag finden Sie hier: Antrag Bildung und Teilhabe
Der Anbieter von der Mittags-Verpflegung muss eine Bestätigung ausfüllen.
Diese Bestätigung finden Sie hier:
- Teilhabe am kulturellen Leben
Jedes Kind soll am kulturellen Leben mitmachen können.
Dazu sagt man auch: kulturelle Teilhabe.
Kulturelles Leben sind Angebote in der Freizeit oder zu einem bestimmten Bereich wie Kunst oder Theater.
Erstattet werden können zum Beispiel:
- Vereins-Beiträge
- Kosten für Freizeiten
- Unterricht in künstlerischen Fächern
Für jedes Kind können Sie höchstens 15 Euro im Monat für diese Ausgaben bekommen.
Damit Sie Geld für die kulturelle Teilhabe bekommen,
müssen Sie einen Antrag ausfüllen.
Den Antrag finden Sie hier: Antrag Bildung und Teilhabe
Der Anbieter von den kulturellen Angeboten muss eine Bestätigung ausfüllen.
Den Vordruck für die Bestätigung finden Sie hier:
