Weisungen
Als eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Limburg-Weilburg und der Bundesagentur für Arbeit hat das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (§ 50 Abs. 4 Satz 2 SGB II) auch Gültigkeit für das Jobcenter Limburg-Weilburg.
Unter den folgenden aufgeführten Links finden Sie Handlungsempfehlungen, Geschäftsanweisungen und Weisungen, die das SGB II betreffen und somit auch im Jobcenter Limburg-Weilburg Anwendung finden:
Weisungen Grundsicherung / Arbeitslosengeld II