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Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erheben, verarbeiten und nutzen die Jobcenter Sozialdaten von Kunden, Antragstellern sowie Dritten.

Der behördliche Datenschutzbeauftragte (bDSB) wirkt auf die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen im Jobcenter hin.

Seine Aufgaben sind:

  • Beratung zum Datenschutz
  • datenrechtliche Schulung der Mitarbeiter im Jobcenter
  • Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
  • Unterstützung von Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Datenschutzrechte
  • Schaffung von Transparenz in der Datenverarbeitung

 

Sollten Sie Fragen oder Anregungen zum Umgang des Jobcenters mit Ihren persönlichen Daten haben, hilft Ihnen die Datenschutzbeauftragte des Jobcenters gerne weiter.

per Post:
Datenschutzbeauftragte - persönlich -
Jobcenter Limburg-Weilburg
Cahenslystr.2 
65549 Limburg

oder per E-Mail:
Jobcenter-Limburg-Weilburg.Datenschutz(at)jobcenter-ge.de

Weitergehende Informationen zum Thema Datenschutz gemäß der Datenschutzgrundverordnung im Jobcenter Limburg-Weilburg finden Sie   hier   sowie allgemeine Informationen zum Datenschutz im Faltblatt „Datenschutz im Jobcenter – Ihre Rechte als Antragsteller“ oder direkt auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für Datenschutz unter www.bfdi.bund.de