Verantwortlichkeiten

Das Jobcenter hat folgende Organe:
1. die Trägerversammlung
2. der Geschäftsführer
3. den Beirat

Die Trägerversammlung ist das Aufsichtsgremium und setzt sich paritätisch aus jeweils fünf Vertretern der Agentur für Arbeit und der Kommune zusammen. Den Vorsitz stellt der Landkreis Limburg-Weilburg mit Landrat Michael Köberle und seinem Stellvertreter Erster Kreisbeigeordneter Jörg Sauer.
Die Mitglieder der Trägerversammlung bestimmen die strategischen Leitlinien. Insbesondere beschließen sie über die Finanzplanung, den Personalbedarf und die Organisation des Jobcenters.

Der Geschäftsführer vertritt das Jobcenter gerichtlich und außergerichtlich und entscheidet über die fachliche Aufgabenwahrnehmung des Jobcenters. Der Geschäftsführer ist für fünf Jahre von der Trägerversammlung bestellt worden.

Dem Beirat gehören neben Vertretern der beiden Vertragspartner, Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar und Kreis Limburg-Weilburg, weitere Fachvertreter der lokalen Arbeits- und Sozialpolitik an. Den Vorsitz haben alternierend im Jahreswechsel der Vertreter der Arbeitgeber-, Frau Isabelle Crass und der Vertreter der Arbeitnehmerverbände, Herr Sascha Schmidt.
Der Beirat fördert den gesellschaftlichen Dialog zwischen den Akteuren vor Ort und des Jobcenters Limburg-Weilburg.