Bildung und Teilhabe
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden folgende Leistungen abgedeckt:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr
- Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 15,00 gefördert
Bis maximal zum 25. Lebensjahr
- Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, erhalten sie einen Zuschuss für Schulbedarfe in zwei Teilbeträgen zum 1. August/Beginn erstes Schulhalbjahr und zum 1. Februar/Beginn zweites Schulhalbjahr. Die Beträge werden jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich ist. Besondere Voraussetzungen sind zu beachten, den Bedarf muss die Schule bestätigen
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet
- Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen
- Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden Tel.: 06431215-0
Anträge finden Sie auf der Seite des Kreises Limburg-Weilburg unter "Anträge / Formulare"