Hilfen nach §16a SGB II

Arbeitslosigkeit hat viele Ursachen!

Finanzielle Schwierigkeiten führen zu vielfältigen Problemen.

Hilfen erhalten Sie über kommunale EIngliederungsleisungen (§ 16a Sozialgesetzbuch II).

Der Landkreis Limburg-Weilburg verfügt über Einrichtungen

  • der Schuldnerberatung
  • der psychosozialen Beratung
  • zur Betreuung minderjähriger Kinder oder
  • bei der häuslichen Pflege von Angehörigen

 

Es beraten Sie anerkannte örtliche Beratungsstellen.

Wie: anonym und kostenlos

Adressinformationen erhalten Sie vo Ihren persönlichen Ansprechpartnern im Jobcenter Limburg-Weilburg.