Hilfen nach §16a SGB II
Arbeitslosigkeit hat viele Ursachen!
Finanzielle Schwierigkeiten führen zu vielfältigen Problemen.
Hilfen erhalten Sie über kommunale EIngliederungsleisungen (§ 16a Sozialgesetzbuch II).
Der Landkreis Limburg-Weilburg verfügt über Einrichtungen
- der Schuldnerberatung
- der psychosozialen Beratung
- zur Betreuung minderjähriger Kinder oder
- bei der häuslichen Pflege von Angehörigen
Es beraten Sie anerkannte örtliche Beratungsstellen.
Wie: anonym und kostenlos
Adressinformationen erhalten Sie vo Ihren persönlichen Ansprechpartnern im Jobcenter Limburg-Weilburg.