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Förderangebote im Rahmen des Teilhabechancengesetzes

Bieten Sie einem langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart, indem Sie ....

längerfristig einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz bereitstellen,

... die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer bei er Einarbeitung und Eingewöhnung unterstützen.

... sie fachlich anleiten und in betriebliche Arbeitsabläufe einbinden.

Ziel ist es, langzeitarbeitslosen Menschen längerfristige Beschäftigungsperspektiven zu eröffnen und ihnen möglichst eine dauerhafte Tätigkeit in Ihrem Unternehmen, auch im Anschluss an die Förderung, zu ermöglichen.

Zwei Fördermöglichkeiten auf einen Blick:

Für die Einstellung von Personen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos, fördern wir ...

  • Lohnkostenzuschüsse für die Dauer von zwei Jahren, wenn Sie mit diesen Personen ein Arbeitsverhältnis für die Dauer von zwei Jahren begründen. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.
  • die Übernahme von Kosten für eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) für die Dauer von zwei Jahren
  • die ganz oder teilweise Übernahme von Weiterbildungskosten während der Beschäftigung

Für die Einstellung von sehr arbeitsmarktfernen Personen, die bereits seit vielen Jahren Leistungen der Grundsicherung erhalten und über 25 Jahre alt sind, fördern wir

  • Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahre

    • in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses beträgt der Zuschuss 100 Prozent
    • im dritten Jahr 90 Prozent,
    • im vierten Jahr 80 Prozent,
    • im fünften Jahr 70 Prozent.

  • die Übernahme von Kosten für eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) für die Dauer von fünf Jahren
  • die Übernahme von Weiterbildungskosten während des Arbeitsverhältnisses in Höhe von bis zu 3.000 €.

Diese Unterstützung können wir bieten, wenn Sie für die jeweilige Zielgruppe von langzeitarbeitslosen Menschen längerfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (auch in Teilzeit), zur Verfügung stellen.

Unser Jobservice berät Sie gerne zu allen Fragen rund um das Förderpaket "Soziale Teilhabe" Jobcenter Limburg-Weilburg:


Tel.:    06431 / 215 - 161 oder
Tel.:    06431 / 215 - 313 oder
Tel.:    06431 / 215 - 341


Fax:    06431 / 215 - 401
Mail:   Jobcenter-Limburg-Weilburg.jobservice(at)jobcenter-ge.de   

Weitere Informationen zu den zwei Förderalternativen erhalten Sie mit den Flyern Förderung gem. §16e und Förderung gem. § 16i SGB II.