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Erster Kontakt

Um Ihnen unnötige Weg zu ersparen klären wir für Sie in einem ersten Gespräch ob ein Leistungsanspruch auf Grundsicherung besteht. Gleichzeitig informieren wir Sie zu den Leistungsangeboten weiterer Behörden und Institutionen.

Für eine umfassende Einschätzung ist es notwendig, dass Sie alle Unterlagen (Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag, letzter Steuerbescheid, Versicherungspolicen etc.), die Ihre persönliche Situation beschreiben vorliegen haben.

Weitere Informationen zu den Dienstleistungen des Jobcenters und Antworten auf viele Fragen bieten die Erklärvideos "Was passiert tatsächlich im Jobcenter oder bei den Beratungsgesprächen?"