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Bürgergeld (Regelbedarf & Sozialgeld)

Das Bürgergeld (Arbeitslosengeld II sowie das Sozialgeld) umfassen als Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts insbesondere die Ernährung, die Kleidung, die Hygiene und Körperpflege, den Hausrat, die Bedarfe des täglichen Lebens und in vertretbaren Umfang auch die Beziehungen zur Umwelt (z.B. Telefon, Busticket, etc) und zur Teilhabe am kulturellen Leben sowie die Haushaltsenergie.

Die aktuelle Höhe der Regelleistung erfahren Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).