Kosten der Unterkunft

Die Kosten der Unterkunft (Miete und Nebenkosten sowie Schuldzinsen für Eigentum) und der Heizung werden von uns in tatsächlicher Höhe übernommen soweit diese angemessen sind.

Da die Leistungen für die Kosten der Unterkunft (KDU) kommunal finanziert werden, bestimmt der Kreis Limburg-Weilburg die zu übernehmenden angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung im Landkreis Limburg-Weilburg nach SGB II und SGB XII im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Hier finden SIe die derzeit gültigen Mietpreisobergrenzen für den Landkreis Limburg-Weilburg, Stand 01.07.2023.

Weitere Informationen und Hilfen zu den KDU finden Sie beim Kreis Limburg-Weilburg unter der Rubrik: Schlüssiges Mietkonzept für den Landkreis Limburg-Weilburg.