Bürgergeld - Leistungsarten
Zu den Leistungen gehören:
- Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis zum Erreichen der Altersgrenze von 65 bis 67 Jahren
- Sozialgeld für nicht erwerbsunfähige Angehörige, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben
- Leistungen für Mehrbedarfe, wie zum Beispiel einen Mehrbedarf für Schwangerschaft
- Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung
- Leistungen bei besonderen Bedarfen, z.B. einmalige Beihilfen für eine Erstausstattung der Wohnung mit Möbeln einschließlich Haushaltsgeräten sowie eine Erstausstattung für Bekleidung (z.B. bei Schwangerschaft und Geburt)
- Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
- Leistungen für Bildung & Teilhabe
Sollten Sie über keine gesetzliche oder private Kranken- oder Pflegeversicherung verfügen, kann auch dieser Anspruch - neben den genannten Leistungen - vom Jobcenter übernommen werden. Ihr individueller Anspruch wird im Zusammenhang mit Ihrem Grundantrag geklärt.
Hinweis: Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II sind grundsätzlich für erwerbsfähige Leistungsberechtigte rentenwirksam, d.h. Zeiten des Leistungsbezugs zählen bei der Berechnung Ihres Rentenanspruchs als Versicherungszeit.